Bezirksschornsteinfeger Winsen-Aller, Matthias Trappe
Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Ausweis. Ich bin ausstellungsberechtigter Energieberater, sprechen Sie mich gern an.
Der einfache Energieverbrauchsausweis ist möglich für:
- alle Gebäude, die zwischen 1977 und 2008 errichtet wurden und zumindest die WschV 77 (Wärmeschutzverordnung 1977) erfüllen
- alle Gebäude, die die WschV 77 zwar nicht erfüllen, aber mehr als 5 Wohneinheiten haben
- Gewerbeimmobilien (hier hat man grundsätzlich die freie Wahl, welchen Energieausweis man beantragt)